Herzlich Willkommen
Approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
Ich biete Verhaltenstherapie für Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre sowie systemische Beratung und Coaching für Erwachsene an.
Was ist Verhaltenstherapie
Zu Beginn geht es darum, Verhalten, das Schwierigkeiten im Leben des Betroffenen verursacht, zu erkennen. Der Psychotherapeut wird deshalb gemeinsam mit dem Patienten zunächst das eigentliche Problem analysieren, um das dahinter verborgene Verhaltensmuster zu verstehen. Anschließend werden die Therapieziele bestimmt, die Behandlungsprinzipien erklärt und ein Therapieplan festgelegt.
Ziel dieser Therapie ist es, mit Unterstützung der Therapeutin oder des Therapeuten nach und nach neue Verhaltensformen zu erlernen. Der Patient soll Fertigkeiten erlernen, um die eigenen Ziele besser zu erreichen, um besser mit sich und seiner Umwelt umgehen zu können.
Mein Behandlungsspektrum
Kontaktaufnahme
Die erste Kontaktaufnahme findet immer telefonisch oder per E-Mail statt. Sie können mir gerne eine Nachricht auf meinem Anrufbeantworter hinterlassen oder eine E-Mail schreiben. Ich versuche schnellstmöglich Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Ich bitte Sie mir folgende Informationen zu hinterlassen:
1. Telefonnummer
2. Namen
3. Anliegen
Ablauf
Kinder und Jugendliche können bis zu 5 Sprechstunde à 25 Minuten und 4 probatorische Sitzungen in Anspruch nehmen. Die Eltern können einen Teil dieser Probatorikgespräche alleine führen.
In dieser Zeit findet eine ausführlichere diagnostische Abklärung statt und es kann genauer geklärt werden, welches Therapieverfahren für den Patienten am geeignetsten ist. In den probatorischen Sitzungen wird geprüft werden, ob eine ausreichende Therapiemotivation besteht und ob eine tragfähige therapeutische Beziehung möglich ist. Die Patienten werden in dieser Zeit über die geplanten psychotherapeutischen Behandlungsmaßnahmen informiert und erläutert, wie ihre psychischen Probleme damit bearbeitet werden können. Sobald die erste probatorische Sitzung stattgefunden hat und der Termin für die zweite Stunde vereinbart wurde, kann ein Antrag auf Kurzzeit- oder Langzeittherapie gestellt werden. Um Wartezeiten bis zum Beginn der eigentlichen Therapie zu vermeiden oder zu verringern, können bis zur Höchstgrenze weitere probatorische Sitzungen durchgeführt werden, nachdem der Antrag gestellt worden ist.
Die Kurzzeittherapie ist eine Form der Psychotherapie, die auf einen begrenzten Zeitraum ausgerichtet ist. Hier sind die wichtigsten Definitionen und Regelungen: Akutbehandlung zur Krisenintervention: Dient der schnellen Besserung bei akuten psychischen Krisen. Stabilisiert den Patienten. Umfasst bis zu 24 Therapieeinheiten à 25 Minuten. Findet im Einzelgespräch mit einem Psychotherapeuten statt. Keine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse erforderlich, aber der Bedarf muss in der psychotherapeutischen Sprechstunde festgestellt werden. Kann als Kurz- oder Langzeittherapie fortgesetzt werden. Kurzzeittherapie: Umfasst bis zu 24 Therapieeinheiten à 50 Minuten. Falls eine längere Therapie notwendig ist, kann während der Kurzzeittherapie oder direkt zu Beginn eine Langzeittherapie beantragt werden. Langzeittherapie: Bis zu 60 Therapieeinheiten à 50 Minuten. Erfordert ein Gutachten des behandelnden Psychotherapeuten, das den erhöhten Behandlungsumfang begründet. Der Antrag wird von einem unabhängigen Gutachter bewilligt oder abgelehnt, ohne dass die Krankenkasse Informationen aus dem Gutachten erhält.
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